(aus der Festschrift zur 600 Jahrfeier)
Vorbemerkung: Die in nachstehendem Aufsatz verwendeten Unterlagen finden sich im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden in der Abteilung 135, Urkunden, Akten und Rechnungen. Außerdem Wurden die Kirchenbücher in Grävenwiesbach und Merzhausen benutz.
Da aber Nachrichten aus der Vergangenheit eines kleinen Dorfes wie Laubach nur spärlich und sehr verstreut vorhanden sind, bedürfte es jahrelanger Arbeit, um eine vollständige Geschichte des Ortes zu schreiben. Einiges Material findet sich nur über Schultheißen, Lehrer und kirchliche Verhältnisse. Nachfolgende Darstellung kann deshalb nur als ein erster Versuch der Schilderung der Vergangenheit Laubachs gewertet werden.
Frühe Nachrichten
Laubach, dessen Namen vom Bächlein Laubach ("der Bach unter dem Laub") abgeleitet ist, nimmt zusammen mit dem Nachbardorf Gemünden eine Sonderstellung unter den Ortschaften des Usinger Landes ein:
In frühen Zeiten waren beide Dörfer nämlich unter zwei Herrschaften geteilt. Noch heute weiß man im Dorf von jener Teilung. Rechts und links des Baches, der das Dorf durchfließt, spricht man von der "Kirchspieler" und der "Stockheimer Seite".
Die Bewohner der "Kirchspieler Seite" waren früher nassauische Untertanen, die zum Gericht und Kirchspiel Grävenwiesbach gehörten. Dieses Gericht, das einmal cleebergisches Eigentum gewesen was, kam im Jahre 1302 an die Herrschaft Neuweilnau, wurde mit dieser 1326 an Siegfried von Runkel verpfändet und gelangte 1406 vollständig in den Besitz der Grafen von Nassau. Zusammen mit dem Gericht Stockheim (s.u.) wurde die Herrschaft Neuweilnau mit dem Gericht Grävenwiesbach und der Stadt Usingen zum Kern der Grafschaft Nassau-Usingen, welche die Keimzelle des späteren Fürstentum und Herzogtum Nassau war, das 1866 an Preußen überging und seit 1945 dem Land Hessen zugehörig ist.
Die "Stockheimer Seite", links des Laubachs, machte eine andere Entwicklung durch: Schon im Jahre 1195 tauchte in unserer Gegend das Geschlecht der Herren von Stockheim auf. Von ihrer Wasserburg bei Usingen (heute Stockheimer Hof) ausgehend bildete diese Familie eigene Herrschaften in Gestalt des Oberstockheimer Gerichtes (Vorort Rod am Berg) und des Niederstockheimer Gerichts (Vorort von Merzhausen) aus. Pfalzgraf Ruprecht III., röm. König verleiht am 21.Juni.1402 Gerhart und Friedrich von Stockheim:
"Stogheim die vorburg und das dorff davor und Westerfelthusen und auch Husen, Samyrsbach, Wenenbach und Breydenbach, Mertingßhusen, Lauckyn, und auch Lauken (oder Laucken?) und Gemunden und die huser (fehlt in Copb. 1a) zu der hohe und Leybach, waz dysit der bach lyt und Fynckenheim und der Welt, der Hirtzsberg und die Stockheimer marg.Die erste Spur des Dorfes Laubach in der geschichtlichen Überlieferung ist heute also über 600 Jahre alt, wenn das Dorf auch zweifellos um 200 bis 300 Jahre älter sein dürfte, wie die Ortsnamenforschung lehrt. - Die "Stockheimer Seite" gehörte also zum gerichtlich und auch kirchlich nach Merzhausen.
Bis zum Jahre 1669 dauerte die Teilung des Ortes unter zwei Herren. In diesem Zeitpunkt gelang es den Grafen von Nassau, die beiden Stockheimer Gerichte ganz in ihren Herrschaftsbereich einzubeziehen.
Aber noch andere Herren waren im Dorf begütert: Die Herren von Hattstein besaßen (erstmalig 1447 fassbar) den Zehnten zu Laubach wie auch zu Gemünden und in dem benachbarten ausgegangen Dorfe Grebenrode. Sie hatten nahe des Feldberges eine eigene kleine Herrschaft begründet, von der heute noch die Reste einer Burg auf dem Sengelberg bei Schmitten zeugen. Die Hattsteiner waren auch in Emmershausen begütert, wo ihr "Diener" saß, dem die Überwachung der Zehnteneinziehung zu Laubach oblag.
Noch eine weitere Unterstellung des Dorfes Laubach ist fassbar. Vor Jahrhungerdten besaßen die Dörfer keinen eigenen Wald. Mehrere Ortschaften hatten Anteil an einer sogenannten Waldmark. Sor war es auch im Laubach. Die "Stockheimer Seite" gehörte zur "Laukener Mark" zusammen mit Nieder- und Oberlauken und halb Gemünden. Erst 1802 teilte man den Waldbesitz unter die einzelnen Ortschaften auf. Noch in unserer Zeit ist von dieser alten Einteilung ein Rest spürbar, wenn bis vor wenigen Jahren der Förster von Gemünden für den Wald in Nierlauken, Gemünden und Laubach verantwortlich war. Die Bewohner der "Kirchspieler Seite" hatten ihre Holzberechtigung für Bau- und Brennholz ebenfalls in einer Mark. Sie gehörten mit Eschbach, Hundstadt, halb Naunstadt, halb Gemünden und Heinzenberg zur Hundstädter Mark. Wir wissen darüber aus einem Markweistum des Jahres 1530. Darin wird für Laubach genannt: "item Laubach halb, das teil zu Pfennigkupfel zu gelegen". Es sind dies also die Waldstücke, die in Richtung "Pinkköppel" liegen. Dieser Berg trug früher einen Galgen; er war die Gerichtsstätte des Gerichts Grävenwiesbach. Auch die Hundstädter Mark wurde gegen Ende des 18. Jahrhunderts unter den einzelnen Gemeinden aufgeteilt.